Eine Tagesmutter vom Jugendamt

Eine Möglichkeit sich über das Thema Tagesmutter zu informieren, ist die Kontaktaufnahme mit dem örtlich zuständigen Jugendamt. Jugendämter führen oft Listen über ausgebildete Tagesmütter. Oftmals begleiten sie die Tagesmütter schon über mehrere Jahre und können schnell abschätzen, welche gut zur Familie passen könnte. Auch wenn man auf eine andere Art seine Tagesmutter gefunden hat, kann es hilfreich sein, sich beim Jugendamt zu erkundigen, ob sie dort bekannt ist und welche Erfahrungen gegebenenfalls mit ihr bestehen. Auf jeden Fall kann man davon ausgehen, dass eine Tagesmutter, die vom Jugendamt vermittelt wird, auf ihre Arbeit gezielt vorbereitet wurde und auf Eignung und Fähigkeiten geprüft wurde. Auch die Wohnung der Tagesmutter wird in Augenschein genommen, um sicher zu stellen, dass eine sorgfältige und gefahrlose Betreuung gewährleistet ist.

Nicht alle Kinder sind pflegeleicht, deshalb gibt es auch die Möglichkeit, speziell ausgebildete Tagesmütter für Kinder mit körperlichen oder seelischen Handicaps beim Jugendamt zu erfragen.

Tagesmütter oder solche, die es werden wollen, sollten sich beim Jugendamt prüfen und registrieren lassen. Alle wichtigen Daten, wie Alter, Wohnort, Qualifikation und Arbeitszeiten sowie Einsatzgebiet werden vom Jugendamt in einer Kartei festgehalten. Das Jugendamt kann dann, bei entsprechenden Anfragen, die Tagesmütter gezielt vermitteln. Diese Prüfung durch das Jugendamt ist seit dem 01. Oktober 2005 pflicht und ist auf alle Fälle ein Vorteil für die Tagesmutter, da sie bei ihrer Suche nach einer Stelle als Tagesmutter auf die Pflegeerlaubnis des Jugendamtes hinweisen kann. Diese Pflegeerlaubnis muss auch vorliegen, wenn nur ein einziges Kind betreut wird.

Die Entlohnung der Tagesmutter kann teilweise über das Jugendamt erfolgen. Fallweise wird vom Jugendamt entschieden, ob und wie viel die Eltern zur Betreuung der Tagesmutter hinzubezahlen müssen. Die gesetzlichen Regelungen sind in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich. Je nach Anzahl der Betreuungsstunden gibt es zudem eine Regelung zur Abrechnung von Steuern. Bis 15 Stunden wöchentlich unterbleibt eine Besteuerung. All diese Fragen auch zur Krankenversicherung etc., kann das zuständige Jugendamt beantworten.

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