Der Vertrag mit der Tagesmutter

Nachdem Eltern und Tagesmutter sich ausreichend beschnuppert haben, fällt irgendwann die Entscheidung, dass man sein Kind in die Tagesbetreuung geben möchte. Auch wenn sich alle Beteiligten noch so gut verstehen, kann diese Entscheidung nicht einfach per Handschlag besiegelt werden und eine Auszahlung des vereinbarten Lohns ohne Quittung erfolgen.

Das Gehalt einer Tagesmutter ist ein Lohn für geleistete Arbeit. Diese Arbeit muss ebenso wie die Gehaltsvereinbarung schriftlich in einem Vertrag festgehalten werden.
Zunächst ist zu klären, ob die Tagesmutter selbständig arbeitet. Dann werden alle relevanten Vertragsgegenstände direkt mit ihr getroffen und vereinbart. Einfacher ist es, wenn die Tagesmutter von einer Institution wie dem Jugendamt oder einem Verein vermittelt wurde. Diese Organisationen haben alle wichtigen Papiere bereit und übernehmen die Anmeldungen für Kranken- und Unfallversicherung, Steuern und Rentenbeiträge. Sie verfügen über Standardverträge, die nur noch ausgefüllt und abgegeben werden brauchen. In einigen Fällen übernimmt die Organisation auch die Entlohnung der Tagesmutter teilweise oder ganz.

Im Vertrag sollten die abgesprochenen Aufgaben der Tagesmutter genau aufgeführt sein. Auch eine Zahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sollte schriftlich festgehalten werden, damit es nicht zu Missverständnissen kommt. Außerdem muss im Vertrag zwischen der Tagesmutter und den Eltern genau geregelt sein, wer für die notwendigen Versicherungen der Tagesmutter und des zu betreuenden Kindes zuständig ist. Weiter auch, welche Versicherungen abgeschlossen werden und wer die Beiträge bezahlt. Eine Tagesmutter, die selbständig arbeitet, muss sich generell selber um ihre Krankenversicherung und Rentenbeiträge kümmern. Es kann aber per Vertrag eine gemeinsame Regelung beschlossen werden. Ebenso sollte schriftlich festgehalten werden, an welchen Orten das Kind sich aufhalten darf, welche Besonderheiten zu berücksichtigen sind, ob in seiner Gegenwart geraucht werden darf oder nicht, ob eine spezielle Ernährung wichtig ist, mit wem es Kontakt haben soll oder wer keinen Kontakt mit dem Kind halten darf. Auch kann eine Regelung vereinbart werden, dass die Tagesmutter im Krankheitsfall für eine vergleichbare Ersatzbetreuung zu sorgen hat.
Am Besten besorgt man sich dafür Standardverträge, die nach Bedarf ergänzt oder geändert werden können. Diese Ergänzungen dürfen aber nicht willkürlich sein, und gegen geltende Gesetze verstoßen. Ungültige Vereinbarungen werden in so einem Fall automatisch unwirksam. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einzelne Bundesländer unterschiedliche Bestimmungen haben. Beispielverträge und Beratung gibt es bei den zuständigen Jugendämtern und im Internet.

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