Rechtsanspruch auf KITA- oder Tagesmutter- Platz

kinderhort statt tagesmutter?Tagesmutter statt KITA

Seit dem 1. August 2013 haben Ein- bis Dreijährige einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Zu den alternativen Möglichkeiten der Unterbringung gehört auch die Tagespflege, die von dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien unterstützt werden.

Aufgrund dieser Gesetzesänderung besteht eine absolute Pflicht zur Gewährung eines Betreuungsplatzes. Die Kommunen dürfen Anträge auf Gewährung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren nicht entsagen. Jegliche denkbaren Einwände, wie z.B. finanzielle Schwierigkeiten oder Personalmangel sind rechtlich ab dem 01.08.2013 bedeutungslos. Daher ist es ab dem kommenden Betreuungsjahr erstmalig möglich, einen Kita-Platz einzuklagen.

Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung

Kinder ab einem Jahr haben seit dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf „frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege“. Das ist im Sozialgesetzbuch (§24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII zukünftige Fassung) festgehalten. Das heißt, dass der Träger der Jugendhilfe (in der Regel die Landkreise und die kreisfreien Gemeinden) Ihrem Kind einen Platz zur Verfügung stellen muss. Das „oder“ im Gesetz sagt, dass dies neben einem Platz in einer Tageseinrichtung auch beispielsweise eine Betreuung bei einer Tagesmutter sein kann.

Tagesmutter statt KITA

Gemäß Wortlaut des Gesetzes steht die Betreuung einer Kindertageseinrichtung gleichrangig neben einer Betreuung in einer Kindertagespflegeeinrichtung (Tagesmutter). Da es sich um gleichrangig nebeneinander stehende Rechte handelt, können die Eltern alternativ zwischen den beiden Optionen entscheiden.

Ob Eltern die Betreuung bei einer Tagesmutter annehmen müssen, sofern kein Kita-Platz vorhanden ist, bleibt umstritten. Verwaltungen gehen allerdings davon aus, da im Gesetz Kindertagesstätte und Kindertagespflege gleichrangig genannt sind. Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln haben aber die Eltern die Wahl zwischen Kita und Tagesmutter (Az: 19 L 877/13).

Zuweisung durch die Kommune

Inwiefern die Kommune anstelle eines Platzes in einer Kita auch einen Platz bei einer Tagespflegeperson anbieten kann, ist durch die Rechtsprechung noch nicht geklärt. Es gibt Argumente dafür, dass die Eltern das Alternativangebot  einer Tagespflegeperson nicht annehmen müssen, sondern vielmehr ein Wahlrecht haben, ob sie entweder einen Kitaplatz oder einen Platz bei einer Tagespflegeperson wollen. Falls die Gerichte eine „Zwangszuweisung“ einer Tagespflegeperson bejahen sollten,  ist dies nur im sog. U3-Bereich (Kleinkindern von 12 Monaten bis 3 Jahren) möglich. Im Ü3-Bereich (Kleinkinder über 3 Jahre) ist dies nicht möglich.

Da viele Kommunen nicht ausreichend Plätze in Tageseinrichtungen zur Verfügung stellen können, ist davon auszugehen, dass die Kommunen hiervon vermehrt Gebrauch machen werden. Hierbei müssen Eltern aber nur qualifizierte Tagespflegepersonen akzeptieren. Die Qualifikationsanforderungen solcher Tagespflegepersonen sind genau geregelt und müssen Ihnen von der Kommune nachgewiesen werden.

Übernahme der Mehrkosten

Der Anspruch auf einen Kitaplatz ist verbindlich. Kann eine Kommune den Anspruch nicht erfüllen, muss sie für den daraus entstehenden Schaden aufkommen. Entstehen den Eltern Mehrkosten, beispielsweise durch die Unterbringung bei einer Tagesmutter oder in einer privaten Kita, sind diese von der Kommune zu ersetzen. Diese Kosten sind notfalls einklagbar.

Zunächst müssen betroffene Eltern bei den Kommunen die Kostenerstattung etwa für eine privat finanzierte Tagesmutter einfordern und dies mit Belegen nachweisen. Lehnt die Kommune eine Erstattung ab, kann auch dagegen vor dem Verwaltungsgericht formlos geklagt werden. Die Auslagen müssen sich im üblichen Rahmen bewegen und können einem Urteil zufolge etwa 400 Euro im Monat ausmachen.

 

 

 

 

 

 

2 Comments on Rechtsanspruch auf KITA- oder Tagesmutter- Platz

  1. Auf welchen Platz haben ein bis dreijährige Kinder seit August 2013 Anspruch? Halbtags oder ganztags?

    Kann man diesen Rechtspruch einsehen?

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