Studienplätze können unter bestimmten Voraussetzungen eingeklagt werden. Aber wie sieht es eigentlich mit dem Platz an der favorisierten Grundschule oder am gewünschten Gymnasium aus? Hat Ihr Kind Anspruch auf den Schulplatz und lässt sich dieser gegebenenfalls vor Gericht einklagen?
Schulplatz einklagen – geht das?
In Bezug auf die schulische Ausbildung spielt nicht nur die Wahl der Schulform eine Rolle, sondern ebenso die Möglichkeit, die ideale Wunschschule für Ihren Sprössling zu finden. Schließlich hängen mit der Auswahl der Schule viele weitere Punkte wie das soziale Umfeld oder die bedarfsgerechte Förderung des Nachwuchses zusammen.
Bei staatlichen Grundschulen sind bestimmte Einzugsgebiete ausschlaggebend. Das bedeutet, Ihr Kind wird ganz automatisch einer Schule im näheren Umkreis zugewiesen.
Sollten Sie als Eltern nicht damit einverstanden sein, können Sie jedoch eine andere staatliche Grundschule auswählen. Wird Ihr Kind an dieser abgelehnt, müssen Sie das nicht zwangsläufig akzeptieren, sondern haben die Option, selbst tätig zu werden:
- Prüfen Sie die Bedingungen einer Schulplatzklage.
- Anschließend sollten Sie zeitnah Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen.
- Wird auch der Widerspruch abgelehnt, können Sie versuchen, den Schulplatz einzuklagen.
Bedingungen für eine Schulplatzklage
Die Ablehnung eines Schülers erfolgt anhand gesetzlich geregelter Vorgaben, die sich je nach Bundesland unterscheiden. In der Regel gelten jedoch folgende Gründe als legitim:
- Die maximale Anzahl an Schülern pro Klasse wurde erreicht.
- Die vorgegebenen Voraussetzungen zur Aufnahme (z. B. Notendurchschnitt) wurden nicht erfüllt.
Bei manchen Schulen sind zudem weitere Faktoren wie Schulwege oder Geschwisterkinder bei der Aufnahme neuer Schüler maßgeblich.
Wichtig ist jedoch: Herkunft oder Geschlecht des Kindes dürfen nicht als Ausschlusskriterien gelten! In diesem Falle würde es sich um eine Ablehnung aus unsachlichen Gründen handeln. Und diese können Sie anfechten.
Um für Ihren Nachwuchs das Recht auf den Schulplatz zu erwirken, müssen Sie allerdings zunächst Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen. Und dieser muss fristgemäß erfolgen! Nur so hat die Schule die Möglichkeit, ihre Entscheidung zu prüfen und gegebenenfalls abzuändern. Sollte das nicht passieren, können Sie nun eine Schulplatzklage in die Wege leiten.
Eine gute Ausgangsposition haben Sie vor allem dann, wenn Ihr Kind trotz des erforderlichen Notendurchschnittes und freier Kapazitäten an der Schule abgelehnt wurde. Damit Sie im Rechtsdschungel nicht den Überblick verlieren, stehen Ihnen auf Schulplatzklagen spezialisierte Rechtsanwälte mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen dabei, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Step by Step zum Platz an der Wunschschule
Damit Sie Ihr Vorhaben erfolgreich in die Tat umsetzen können, ist eine sorgfältige Planung ratsam. Daher sollten Sie etappenweise vorgehen und sich auf das Know-how fachkundiger Juristen verlassen. Denn ähnlich wie bei Studienplatzklagen helfen Rechtsanwälte Ihnen nicht nur dabei, den Ablehnungsbescheid auf Herz und Nieren zu prüfen, sondern beraten Sie auch fachkundig über die Erfolgsaussichten Ihrer Klage.
Diese sind nicht unerheblich, da Sie im Falle eines Scheiterns vor Gericht sämtliche Kosten übernehmen müssen. Setzen Sie sich mit dem Anwalt Ihres Vertrauens zusammen und gehen Sie alle erforderlichen Etappen der Schulplatzklage Schritt für Schritt durch.
1. Legen Sie Widerspruch ein
Und zwar zügig! Genauer gesagt, innerhalb eines Monats nachdem Sie den Ablehnungsbescheid von der Schule erhalten haben. Dabei sollten Sie gute Gründe in Ihrem Widerspruch anführen. Zum Beispiel, dass bereits weitere Geschwisterkinder dieselbe Schule besuchen. Falls die Schule daraufhin einlenkt, können Sie sich den Aufwand einer Klage sparen und brauchen gar nicht erst vor Gericht zu ziehen.
2. Reichen Sie die Schulplatzklage ein
Wird der Widerspruch abgelehnt, gehen Sie nun zusammen mit Ihrem Anwalt in die Offensive und klagen innerhalb eines Monats vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Dieses prüft nun das Auswahlverfahren der Schule und ob es dabei zu Fehlern gekommen ist oder ob unsachliche Gründe zur Ablehnung Ihres Kindes führten.
3. Stellen Sie einen Eilantrag
Wichtig bei Ihrer Schulplatzklage ist, dass Sie unmittelbar nachdem Sie Klage eingereicht haben, einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz (auch Eilantrag genannt) stellen. Denn unter Umständen kann sich Ihre Schulplatzklage über mehrere Monate oder sogar Jahre hinziehen.
In dieser Zeit ist Ihr Kind jedoch auf einen Schulplatz angewiesen. Mithilfe des Eilantrags kann es die Wunschschule ab Schuljahresbeginn zumindest vorläufig besuchen, bis das Gericht ein endgültiges Urteil fällt.
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