Für die Tagesmutter arbeiten gehen? Zuschüsse für die Kinderbetreuung

Staatliche Zuschüsse für die Kinderbetreuung

Für alle Eltern stellt sich früher oder später die Frage, wie sich die Familie und die Kinderbetreuung mit der beruflichen Zukunft in Einklang bringen lassen. In den meisten Familien geht auch heute noch ein Elternteil kurz nach der Geburt des Kindes wieder in Vollzeit arbeiten, während der andere zumindest noch eine Weile den Großteil der Kinderbetreuung übernimmt und dafür beruflich deutlich kürzer tritt.

Das klassische Modell, bei dem die Frau mindestens ein ganzes Jahr komplett aus dem Beruf aussteigt, um sich vollständig der Familie zu widmen, wird zwar mehr und mehr von neuen Lebensentwürfen ergänzt, trotzdem steht in der Regel nur ein Elternteil nach der Geburt vor der Frage, wann und in welchem Umfang er wieder in den Beruf einsteigen möchte. Ausschlaggebend sind dabei zum einen die Finanzen der Familie und zum anderen die Frage nach der richtigen Kinderbetreuung für den Nachwuchs.

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Elterngeld als Basis für die finanzielle Zukunft als Familie

Eine wichtige Säule zur Entlastung von Familien mit kleinen Kindern ist das Elterngeld. Grundsätzlich können Eltern in den ersten 14 Lebensmonaten eines Kindes Elterngeld in Anspruch nehmen. Wie sie diese Zeit untereinander aufteilen, bleibt ihnen überlassen. Wichtig ist allerdings, dass ein Elternteil nicht mehr als 12 Monate Förderung in Anspruch nimmt. Das Elterngeld wird auf der Basis des Einkommens der letzten 12 Monate vor Beginn des Anspruchszeitraumes berechnet. Durch das 2015 eingeführte ElterngeldPlus sind die Möglichkeiten berufstätiger Eltern flexibler geworden, Kinderbetreuung und eine Tätigkeit in Teilzeit miteinander zu kombinieren. Über die neuen Modelle in Kombination mit dem Partnerschaftsbonus informiert das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Einen kostenlosen Elterngeldrechner zur Ermittlung der zu erwartenden Bezüge in der Elternzeit sowie Tipps und steuerliche Hinweise, mit denen sich das Elterngeld optimal ausschöpfen lässt, finden werdende Eltern und junge Familien unter elterngeld.de.

Mit dem Elterngeld wird für Frauen und Männer, die sich eine berufliche Auszeit nehmen, um sich voll und ganz der Familie widmen zu können, ein finanzieller Ausgleich geschaffen, der den Start ins Familienleben für viele Paare überhaupt erst möglich macht. Die wenigsten Familien können es sich in der heutigen Zeit noch leisten, vollständig auf ein Einkommen zu verzichten. Aber auch mit dem Elterngeld kann es je nach finanzieller Ausgangssituation eng werden. Deshalb ist es möglich, auch während des Bezugs von Elterngeld in einem gewissen Rahmen wieder in den Beruf einzusteigen. Bis zu 30 Stunden in der Woche dürfen Väter und Mütter wieder arbeiten, auch wenn sie aktuell Elterngeld beziehen. Geht die Arbeitszeit darüber hinaus, gilt die Familie als finanziell nicht eingeschränkt und verliert dadurch den Anspruch auf die Unterstützung vom Staat. Auch ein Verdienst, der innerhalb der erlaubten 30 Arbeitsstunden pro Woche erwirtschaftet wird, muss bei der Elterngeldstelle angemeldet werden. Das Einkommen wird dann nach bestimmten Vorgaben mit dem Elterngeld verrechnet.

Für Eltern bedeutet das, dass sie sich ganz genau überlegen sollten, welche finanzielle Regelung für sie sinnvoll ist. Schließlich muss für die Kinder auch eine Betreuung für die Zeit vorhanden sein, in der Mama und Papa gleichzeitig arbeiten. Kann diese Betreuung nicht innerhalb der Familie gewährleistet werden, zum Beispiel durch die Unterstützung der Großeltern, ergibt sich in der Regel ein neuer Kostenfaktor: Eine gute und zuverlässige Kinderbetreuung, die außerhalb der Familie stattfindet, kostet Geld. Kindertageseinrichtungen müssen unterhalten und Erzieherinnen, Erzieher und Tagesmütter ausgebildet und für ihre tägliche Arbeit mit den Kindern bezahlt werden. Schmälern die Betreuungskosten das zusätzlich erwirtschaftete Einkommen beträchtlich, gilt es abzuwägen. Um die richtige Entscheidung zu treffen, sollten sich Eltern allerdings zunächst über die Möglichkeiten staatlicher Bezuschussung für die Betreuung ihrer Kinder informieren.

Staatliche Zuschüsse für die Kinderbetreuung

In Deutschland werden Eltern mit den Kosten für die Betreuung ihrer Kinder nicht alleine gelassen. Es gibt verschiedene Zuschüsse, die vor allem berufstätige und alleinerziehende Eltern in Anspruch nehmen können, wenn sie ihr Kind schon früh in die Obhut von Betreuungspersonen geben. Außerdem sind die meisten Betreuungskosten in der einen oder anderen Form von der Steuer absetzbar.

Dies sind die wichtigsten Zuschüsse, die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in Anspruch nehmen können:

 

Kostenübernahme für besonders bedürftige Familien

Familien, in denen das Geld knapp ist, können darauf hoffen, dass das Jugendamt die Betreuungskosten übernimmt. Vor allem Eltern mit besonders geringem Einkommen oder solche, die sich noch in der Ausbildung befinden, können die Förderung durch das Jugendamt häufig in Anspruch nehmen. Auch für Alleinerziehende stehen besondere Zuschüsse zur Verfügung. Der Antrag auf Kostenübernahme wird beim Jugendamt gestellt und zieht eine gründliche Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse nach sich.

Staatliche Förderung bei Randzeitenbetreuung

kindergeld-betreuungseldzuschuesseFür berufstätige Eltern sind häufig die Randzeiten ein Problem. Wenn die Arbeitszeiten nicht mit den Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen vereinbar sind, entsteht eine Betreuungslücke. Hier können Tagesmütter einspringen, die sich auf die Betreuung während den Randzeiten spezialisiert haben. Das bedeutet, dass Kinder zum Beispiel auch nach 17:00 Uhr noch einen Platz haben, an dem sie betreut werden, bis die Eltern ihre Arbeit beendet haben.

Die Kosten für diese Randzeitenbetreuung können unter bestimmten Umständen vollständig vom Staat übernommen werden. Eine Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Inanspruchnahme des Betreuungsplatzes 15 Stunden nicht übersteigt. Je nach Regelung des örtlichen Jugendamtes können andere Voraussetzungen gelten. Vielfach gibt es auch einen Eigenanteil, den Eltern für die Betreuung leisten müssen. Dieser ist aber in der Regel überschaubar.

Die Einrichtung oder Tagesmutter dürfen sich die Eltern übrigens frei aussuchen. Sie wird nicht etwa vom Jugendamt vermittelt. Allerdings ist es nicht ganz einfach, eine Betreuung zu finden, die auch außerhalb der Kernzeiten verfügbar ist. Wer für seine Kinder eine regelmäßige Betreuung währen der Randzeiten benötigt, kann mit dem örtlichen Jugendamt in Verbindung setzen. Dort ist es möglich, Kontaktadressen zu erhalten und gleichzeitig zu klären, ob und in welcher Form die Kosten für die Randzeitenbetreuung erstattet werden können.

Betreuungskostenzuschuss von Firmen

Der so genannte Betreuungskostenzuschuss ist eine Möglichkeit, wie Unternehmen ihre Mitarbeiter finanziell unterstützen und gleichzeitig die Wiedereingliederung ins Berufsleben fördern können. Gewährt der Arbeitgeber seinen Angestellten einen Zuschuss für die Betreuung eines oder mehrerer Kinder, zum Beispiel für die Unterbringung in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagesmutter, bleiben diese Zuwendungen für den Arbeitgeber steuerfrei. Auch die Beitragspflicht zur Sozialversicherung entfällt. Das gilt auch dann, wenn die Kinder in einer nicht betrieblichen Einrichtung betreut werden.

Der Betreuungszuschuss wird zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt, allerdings nur für Kinder, die das schulpflichtige Alter noch nicht erreicht haben und regelmäßig eine Betreuungseinrichtung oder eine Tagesmutter besuchen.

Ein Informationsblatt des Internetportals Mittelstand und Familie hat die wichtigsten Informationen des Betreuungszuschusses für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammengefasst.

Steuerliche Entlastung durch Kinderbetreuungskosten

Die Kosten, die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder selbst tragen, lindern ihre jährliche Steuerlast. Die können grundsätzlich zu zwei Dritteln in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Für jedes Kind im Alter von maximal 14 Jahren können Eltern pro Jahr maximal 4.000 Euro Betreuungskosten von der Steuer absetzen, sofern beide Elternteile berufstätig sind oder ein Elternteil alleinerziehend ist.

Auch nicht berufstätige Eltern können die Betreuungskosten steuerlich geltend machen, allerdings nur während des 3. Bis 6. Lebensjahres des Kindes. Ausführliche Informationen vermittelt der „Beitrag Kinderbetreuungskosten absetzen – Steuerliche Fragen zur Tagesmutter“.

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