Neben Leihmüttern gibt es seit einiger Zeit auch die „geliehenen Großeltern“, also Leihopas und vor allem Leiomas.

Während Leihomas in Amerika und in England bereits auf eine Tradition von etwa 100 Jahren zurückblicken können, kennt man sie in Deutschland erst seit ungefähr 20 Jahren. Die Aufgabe der Leihomas ist in erster Linie die Betreuung von Kindern. Dennoch sollte man nicht den Fehler machen, Leihomas mit Babysittern gleichzusetzen. Leihomas kommen nämlich nicht des Geldes wegen sondern zuerst einmal wegen der Kinder. Anders als ein Babysitter erscheint eine Leihoma auch nicht ausschließlich auf Abruf. Statt dessen besucht sie die Familie lieber in regelmäßigen Zeitabständen. Leihomas werden von unkommerziellen Einrichtungen vermittelt und sind über etwas Familienanschluss sehr erfreut.

So ist die Betreuung der Kinder durch eine Leihoma immer auch eine familiennahe Form der Beaufsichtigung und vermittelt zwischen den verschiedenen Generationen. Für beide Seiten besteht ein Gewinn, wenn die Leihomas eine Beziehung zur Familie aufbauen können.

Da ältere Menschen normalerweise nicht mehr vom Berufsleben ermüdet werden, haben sie oft mehr Geduld für die Kinder. So werden die Eltern entlastet, während es älteren, kinderlieben Menschen ermöglicht wird, Anschluss an eine Familie zu bekommen und ihre Erfahrungen an Kinder weiterzugeben. Besonders ältere Menschen, deren Familie und Enkel weit entfernt wohnen oder solche, die gar keine Enkel haben, freuen sich über solch eine Möglichkeit und erfahren wieder das schöne Gefühl, gebraucht zu werden. Wichtig ist aber, die Leihomas nicht als Haushaltshilfe, Putzfrau oder Babysitter zu missbrauchen.

Vermittelt werden die Leihomas zum Beispiel über Mütterzentren, Wohlfahrtsorganisationen wie die Arbeiterwohlfahrt oder die Caritas und auch über das jeweilige zuständige Jugendamt, wobei es ganz unterschiedliche Regelungen gibt. Oft üben die Leihomas ihre Aufgabe ehrenamtlich aus. Manchmal können aber auch geringfügige Gebühren entstehen. Falls es erforderlich ist, sollten die Eltern aber zumindest die Fahrkosten der Leihomas erstatten.

Außerdem sollte mit der Leihoma abgesprochen werden, was genau zu ihren Aufgaben gehört, beispielweise Hilfe bei den Hausaufgaben, Herumtollen oder Vorlesen. Daher füllen beide Seiten vor der Vermittlung auch einen Fragebogen aus. Stimmen Vorlieben und Wünsche überein, muss nur noch die beidseitige Sympathie stimmen.

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