© Grischa Georgiew - Fotolia.com
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Zu den vielen organisatorischen Vorbereitungen, die einer Tätigkeit als Tagesmutter vorausgehen, gehört auch die Frage nach einer Gewerbeanmeldung und den rechtlichen Voraussetzungen der Tagesmutter Tätigkeit. Wenn Sie sich hier unsicher sein sollten, stehen Sie mit diesem Gefühl nicht alleine da: Tatsächlich ist es so, dass diese Frage von Ort zu Ort unterschiedlich geregelt sein kann.

Muss ich als Tagesmutter ein Gewerbe anmelden?

Johanna W., (36), aus Bremen hat selbst ein kleines Kind und überlegt, ob sie nicht als Tagesmutter weitere Kinder betreuen könnte.

Tagesmutter ListeVon der Anzahl der betreuten Kinder un je nach Bundesland ist abhängig, ob eine Gewerbeanmeldung benötigt wird. Das macht mich unsicher, denn ich möchte nichts weiter, als zwei Jahre nach der Geburt meines Sohnes endlich wieder erwerbstätig sein. Als Tagesmutter, das wäre ideal für mich, zumal der Umgang mit Kindern mir Freude macht. Die Gewerbeordnung wiederum besagt, dass Tagesmütter als Freiberufler eingestuft werden und damit keine Gewerbetreibenden sind. Auch dann nicht, wenn ihre Tätigkeit die Erziehung von Kindern gegen Entgelt darstellt. Aber solche administrativen Fragen schüchtern mich völlig ein.“

Solchen scheinbar widersprüchlichen Aussagen begegnet man öfter, wenn man sich selbstständig machen will. Wer ganz sicher gehen will, dass er alles richtig macht, der setzt sich mit seinem zuständigen Finanzamt sowie mit dem Gewerbeaufsichtsamt in Verbindung und klärt dort sämtliche offenen Fragen. Denn nicht nur die Anzahl der zu betreuenden Kinder, sondern auch die Höhe der Einnahmen spielen bei der Einstufung einer Tätigkeit eine Rolle. Auch Ihr Steuerberater sollte ein möglicher Ansprechpartner in allen Fragen rund um die steuerrechtliche Behandlung Ihrer Betreuungstätigkeit als Tagesmutter sein.

Im Zweifelsfall: Fragen Sie Ihr Jugendamt!
tagesmutter hinweisSollten Sie sich dennoch unsicher sein, dann scheuen Sie sich bitte nicht, Ihr zuständiges Jugendamt zu befragen. Hier erhalten Sie kompetente Auskunft über die Gepflogenheiten in Ihrem Bundesland. Viele Jugendämter nehmen einer angehenden Tagesmutter auch die vielen anderen Formalitäten ab, indem sie sie unter Vertrag nehmen. Besonders vorteilhaft: Das Jugendamt kann einer Tagesmutter immer aktuell Kinder zu Betreuung vermitteln. Das ist vermutlich die einfachste und sicherste Art, um bei der Aufnahme einer Tätigkeit als Tagesmutter keine Fehler zu machen. Jugendämter unterstützen und beraten auch in sämtlichen anderen Fragen rund um die Tagesmutter Betreuung.

Übrigens finden Sie den Ansprechpartner am einfachsten, wenn Sie nach dem zuständigen Landesamt für Jugend in ihrem Bundesland suchen.

Ich habe meine Tätigkeit bereits als Gewerbe angemeldet. Was kann ich tun?

„Da war ich ja wieder mal übereifrig“, denken Sie nun vielleicht ärgerlich. „Ich habe meine Pflegetätigkeit bereits als Gewerbe angemeldet. Jetzt denke ich, dass ich das vielleicht gar nicht hätte tun müssen.“

In dem undurchsichtigen Gesetzen und Verordnungen in Deutschland ist dies kein Ausnahmefall. Finanzielle Nachteile haben Sie daraus jedoch nicht zu befürchten: Die Anzahl der Kinder, die Sie höchstens betreuen dürfen, unterliegt gesetzlichen Vorgaben, weshalb es fast unmöglich sein dürfte, einen Verdienst zu erzielen, dessen Höhe sie gewerbesteuerpflichtig machen würde.

Fragen Sie außerdem beim Finanzamt nach einer sogenannten Kleinbetriebsregelung. Diese bewirkt, dass Sie von der Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung befreit sind. Im Gegenzug ist es Ihnen nicht erlaubt, die auf Betriebsausgaben anfallende Mehrwertsteuer als Vorsteuer abzuziehen. Einige weitere Infos über die persöhnliche und rechtliche Voraussetzungen die vor der Aufnahme einer Tätigkeit als Tagesmuter erfüllt werden müssen vor dem Anfang finden sie auch hier beim Gründerlexikon.

Tagesmutter-AchtungBitte beachten Sie: Alle obigen Auskünfte sind allgemeiner Natur und in keiner Weise rechtsverbindlich. Da die Bundesländer unterschiedliche Regelungen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden, wenn Sie Informationen, über die in Ihrem Fall anzuwendenden Regelungen benötigen.

infos Weitere Informationen zur Selbstständigkeit finden sie auch im:

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