Müssen Tagesmütter Steuern zahlen?

Das Einkommen einer Tagesmutter war noch nie so hoch, als dass sie damit große Sprünge hätte machen können. Um z. B. den viel diskutierten Mindestlohn in Höhe von 7,50 € die Stunde zu erreichen, müssen mindestens zwei bis drei Kinder betreut werden. Der Stundensatz, der von Jugendämtern und Kommunen gezahlt wird, liegt bei liegt bei ca. drei Euro pro Kind. Von dieser Summe sollen Tagesmütter ihre Rentenbeiträge sowie Sozialabgaben finanzieren. Nicht zu vergessen, die Ausgaben, die laufend entstehen, um für die betreuten Kinder Spielzeug und Spielmöglichkeiten zu schaffen. Doch nicht genug damit. Seit 2009 müssen alle Tagesmütter ihre Einnahmen ab einer Höhe von 600 € versteuern. Unter dem Strich bleibt damit kaum noch Geld übrig. Die Folge wird sein, dass immer weniger Tagesmütter auch immer weniger Kinder betreuen. Ein Desaster, angesichts der Tatsache, dass der Staat nicht zeitgleich ausreichend Krippen-, Kindergarten- und Hortplätze geschaffen hat, geschweige denn, dass diese nicht annähernd so flexibel sind, wie eine Tagesmutter.

Eine andere Konsequenz wird vermutlich sein, dass den Kommunen und Ämtern, die den niedrigsten Stundensatz zahlen, immer weniger Tagesmütter zur Vermittlung zur Verfügung stehen. Tagesmütter werden ihren Betreuungsdienst auf selbstständige Basis, zu einem höheren Stundenlohn, umstellen müssen, wenn sich ihre Arbeit rentieren soll. Kritiker rechnen deshalb mit einem starken Anstieg von Schwarzarbeit. Schon in der Vergangenheit wurde die verantwortungsvolle Arbeit von Tagesmüttern nicht angemessen honoriert. Jetzt aber werden sich viele von ihnen ernsthaft überlegen müssen, ob sich ihr Einsatz überhaupt noch lohnt. Die Leidtragenden der neuen Gesetzgebung werden Familien und Alleinerziehende sein, die auf Tagesmütter angewiesen sind. Und letztlich auch die Tagesmütter, die auf diese Möglichkeit Einkommen von zu Hause aus zu erzielen, angewiesen sind, weil sie selbst kleine Kinder haben.

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